Buchhaltung - Einleitung

Neben der Finanzbuchhaltung gibt es auch einen ganz sensiblen Bereich der Buchhaltung, welcher nahezu der steuerlichen Beratung gleich kommt. Nicht jedem ist es daher erlaubt Buchhaltungsarbeiten anzubieten und auch durchzuführen. Diese Aufgaben sind entweder dem Geschäftsinhaber selbst, seinen Angestellten und  folgenden Personenkreisen vorbehalten.


  • Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
  • Rechtsanwälte; Rechtsanwaltsgesellschaften
  • Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften

Dennoch ist es für Sie nicht zwingend erforderlich einen der vorstehend genannten Personen zu konsultieren wenn Sie im Bereich der Buchhaltung Hilfe benötigen.

 

Auch hierbei gibt es eine Lösung....Unternehmensberatung Klusmann...

Buchhaltung - Leistungsübersicht

Ich persönlich zähle zu einem Personenkreis, der aufgrund seiner Qualifikationen im beschränktem Rahmen als Buchhalter für Sie tätig werden darf gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Im einzelnen sind das:

 

1. laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), d. h.:

  • Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen 
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
  • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)
  • technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen
  • steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, z. B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse

2. laufende Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen fertigen

Alle weiterführenden Tätigkeiten auf dem Gebiet der Buchführung/Bilanzierung dürfen nur von den Vertretern der steuerberatenden Berufe ausgeführt werden!